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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 4 AR 36/22   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 4 AR 36/22 (https://dejure.org/2023,1969)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.02.2023 - 4 AR 36/22 (https://dejure.org/2023,1969)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 4 AR 36/22 (https://dejure.org/2023,1969)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2022 - 4 E 541/22

    Geltung des Vertretungserfordernis für die Einlegung der Beschwerde

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 4 AR 36/22
    Darauf ist die Klägerin bereits in den von ihr geführten Verfahren 4 E 385/22, 4 E 480/22, 4 E 541/22, 4 E 639/22, 4 E 653/22 und 4 A 1830/22 kürzlich mehrfach hingewiesen worden.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3.8.2022 - 4 E 541/22 -, juris, Rn. 3 f., m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 4 A 1830/22

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungszulassungsverfahren (hier:

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 4 AR 36/22
    Darauf ist die Klägerin bereits in den von ihr geführten Verfahren 4 E 385/22, 4 E 480/22, 4 E 541/22, 4 E 639/22, 4 E 653/22 und 4 A 1830/22 kürzlich mehrfach hingewiesen worden.

    Da die Klägerin - mit einer Ausnahme im Verfahren 4 A 1830/22 - trotz der vorgenannten gerichtlichen Entscheidungen und Hinweise beharrlich weiterhin ohne anwaltliche Vertretung und ohne Prozesskostenhilfe zu beantragen unzulässige Rechtsmittel nach immer demselben Muster einlegt, wird der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 -, Rn. 7, abrufbar unter:.

  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 4 AR 36/22
    Da die Klägerin - mit einer Ausnahme im Verfahren 4 A 1830/22 - trotz der vorgenannten gerichtlichen Entscheidungen und Hinweise beharrlich weiterhin ohne anwaltliche Vertretung und ohne Prozesskostenhilfe zu beantragen unzulässige Rechtsmittel nach immer demselben Muster einlegt, wird der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 -, Rn. 7, abrufbar unter:.
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